Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich der AGB
Allgemeine Benutzungsvorschriften. Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen der des Indoorsports Frankfurt Geländes, durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB der “Indoorsports Frankfurt” in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen und der Webseite entnommen werden.
Vermietung der Plätze
Allgemeines:
Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.
Einzelstunden:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 72 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei einer Absage bis 48 Stunden 50% und danach ist volle Mietpreis fällig. Die Platzstornierung muss schriftlich erfolgen.
Spieleinheit:
Die Platzmiete beruft sich auf die bekannten Preisvereinbarung. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Uhr des Personals. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
Online-Buchung von Courts
Die Online-Buchung von Courts ist nur nach vorheriger Registrierung auf der Website möglich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten auf dem Webserver zu diesem Zweck gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an fremde Dritte findet nicht statt.
Preise:
Es gelten die jeweils in der Anlage ausgehängten Preise. Diese sind auch der Webseite zu entnehmen. In der Platzmiete ist die Benutzung des gemieteten Platzes. Bälle und Leibchen werden, solange verfügbar, gegen eine Gebühr und Pfand zur Verfügung gestellt.
Benutzungsvorschriften:
Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.
Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet.
Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch die “Indoor Sports Frankfurt”.
Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist im Bistrobereich untersagt. Glasflaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter sowie Speisen und Kaugummis dürfen nicht in die Halle sowie in die Umkleiden genommen werden.
Jeder Besucher und Benutzer des Centers hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen (Turnschuhe/Noppenschuhe) betreten werden. Das Tragen von Schraubstollen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung von Schraubstollen haftet der Träger dieser Schuhe. Das Spielen mit dem Ball ist nur auf den ausgewiesenen Flächen und nicht im übrigen Hallenbereich und anderen Räumlichkeiten gestattet.
Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Halle und Anlage.
Eltern haften für ihre Kinder. Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen.
Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Hausrecht und Haftungsausschluss Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte der Hausherren aus.
Haftungsbeschränkung
Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und des Centers, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der “Indoor Sports Frankfurt” bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.
Fotos.
Mit Betreten der Anlage von “Indoor Sports Frankfurt” erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler, Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf www.indoorsport-frankfurt.de, in Broschüren oder sonstigem Werbematerial veröffentlicht zu sehen.
Datenschutz/Aufzeichnung von Filmdaten.
Die Aufzeichnung von Filmdaten in der Anlage werden von Zeit zu Zeit gelöscht und dienen ausschließlich dem Schutz der Anlage vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.
Zuwiderhandlungen.
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten. Gerichtsstand Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Firma als vereinbarter Gerichtsstand.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.